Vorgaben


Das Kunstobjekt gilt als Leihgabe des Künstlers für ca. fünf Jahre oder länger. Die Kunstobjekte können aber auch durch den Hauseigentümer käuflich erworben werden. Von den jeweiligen Kunstobjekten werden Fotomontagen oder Entwürfe erstellt, die anschließend einem Gremium, bestehend aus Denkmalschutz und Kulturamt, zur Genehmigung vorgelegt werden. Die Kunstobjekte sollen ästhetisch dem Dorfbild bzw. Gebäude/ Garten angepasst werden. Die Gemälde/Skulpturen können jederzeit demontiert bzw. ausgetauscht werden. Das entsprechende Kunstobjekt wird vor der Montage mit dem Hauseigentümer abgestimmt. Das Untergrundmaterial besteht meistens aus schichtverleimten Holzplatten bzw. wetterfesten Materialien. Überwiegend werden Acrylfarben verwendet, zum Teil kommen auch Ölfarben, vereinzelt digitale Drucke, zum Einsatz. Alle Gemälde und Fotografien werden anschließend oberflächenbehandelt. Acrylfarben werden mit einem UV-Schutzlack geschützt. Die ausgestellten Gemälde, Fotografien und Skulpturen sind überwiegend Unikate.


Badische Zeitung  // 1. März 2007